Stadt Gifhorn
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Deutschland

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Erzieher*in oder Sozialpädagogische Assistenz (m/w/d) in der Kita am Sportzentrum Süd

Art der Stelle:
Festanstellung

Die Stadt Gifhorn besetzt in der Kita am Sportzentrum Süd zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Teilzeitstelle nach Entgeltgruppe S 8a bzw. S 3 TVöD-SuE als Erzieher*in oder Sozialpädagogische Assistenz (m/w/d) in der Kita am Sportzentrum Süd im Krippenbereich mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 33 Stunden.

Die Stadtverwaltung Gifhorn bietet attraktive und zukunftssichere Arbeitsplätze, auf denen Sie Verantwortung für das Leben der rund 44.000 Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt übernehmen. Durch die vielfältigen Dienstleistungen der Stadtverwaltung ist es möglich, hier mit hoher Lebensqualität leben, lernen und arbeiten zu können. Am Südrand der Lüneburger Heide zwischen den Großstädten Wolfsburg, Braunschweig und Hannover gelegen, bietet die Stadt Gifhorn eine exzellente infrastrukturelle Anbindung.

Für unsere in 2019 errichtete Kindertagesstätte am Sportzentrum Süd suchen wir zur Verstärkung neue Teammitglieder*innen. Die Einrichtung umfasst zwei Krippen- sowie drei Kindergartengruppen mit insgesamt 105 Kindern und ist von 7.30 bis 16.00 Uhr geöffnet. Die Räumlichkeiten sind sehr modern gestaltet und bieten viel Raum für die pädagogische Arbeit für die vielen Kinder aus unterschiedlichen Kulturen.

Ihr zukünftiges Aufgabengebiet
  • Betreuung einer Krippengruppe mit 15 Kindern im Alter von 1 - 3 Jahren
  • Drittkraft je Krippen- und Kindergartengruppe ist vorhanden
  • Vertretungskräfte werden im Bedarfsfall im Krippen- und/oder Kindergartenbereich eingesetzt
  • Planung, Durchführung und Nachbereitung gezielter pädagogischer Aktionen
  • Strukturierung des Tagesablaufes und der Jahresplanung
  • Begleitung und Dokumentation der Entwicklungsstände der Kinder in der Gruppe
  • Elternarbeit
  • Teilnahme an Dienstbesprechungen, Studientagen und Fortbildungen
  • Aktive Mitarbeit bei der Konzeptionsentwicklung
  • Zusammenarbeit mit Therapeut*innen und Stützpädagog*innen/Frühförderung
  • Erledigung der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
  • Mitarbeit bei der Entwicklung von Träger- und Hauskonzepten
  • Raumgestaltung
  • Führung von Gruppenbüchern
  • Anleitung von Praktikant*innen
Sie bringen mit
  • eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum
  1. Erzieher/Erzieherin mit staatlicher Anerkennung oder
  2. Sozialassistenten/Sozialassistentin mit staatlicher Anerkennung oder
  3. Kinderpfleger/Kinderpflegerin oder
  4. Kindheitspädagogen/Kindheitspädagogin mit staatlicher Anerkennung oder
  5. Heilpädagogen/Heilpädagogin mit staatlicher Anerkennung oder
  6. Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin mit staatlicher Anerkennung oder
  7. Sozialpädagogen/Sozialpädagogin ohne staatliche Anerkennung, die am 31. Juli 2021 als pädagogische Kraft beschäftigt waren
  8. Sozialpädagogen/Sozialpädagogin mit staatlicher Anerkennung oder
  9. Personen, die ein pädagogisches Hochschulstudium mit Studienanteilen von 80 Credit Points, die auf die Arbeit mit Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder ausgerichtet sind, mit einem Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss abgeschlossen haben und die über eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen
  • Sie können bestenfalls mehrjährige Erfahrung in der Arbeit mit Kindern vorweisen
  • Empathie und Freude im Umgang mit Kindern unter Beachtung der Kinderrechte liegen Ihnen am Herzen
  • ausgeprägtes Teamverhalten, Reflexionsvermögen und Belastbarkeit sowie zeitliche Flexibilität
  • wertschätzende und einfühlsame Haltung gegenüber Familien unterschiedlicher Kulturen und Konfessionen
  • Engagement und Bereitschaft auch nachmittags zu arbeiten
  • Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben weisen Sie den erforderlichen Masernimpfschutz sowie die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis) vor
Wir bieten
  • Vergütung nach TVöD Sozial- und Erziehungsdienst (VKA) mit Jahressonderzahlung und eine betriebliche Altersvorsorge durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
  • neben 30 Tagen Tarifurlaub besteht ein Anspruch auf bis zu 2 Regenerationstagen sowie bis zu 2 Umwandlungstagen pro Jahr
  • Angebot einer hausinternen qualifizierten Supervision
  • regelmäßige interne und externe Fortbildungen
  • interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Stützpädagogik, Psycholog*innen und Fachberatung
  • weil uns Ihre Gesundheit am Herzen liegt, bieten wir ein Gesundheitsmanagement an (z.B. Fahrradleasing oder Betriebssport)
  • in regelmäßigen Mitarbeitergesprächen ist uns die Anerkennung jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters wichtig

Die Bewerbung von schwerbehinderten Menschen oder Gleichzustellenden werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Die Stadt Gifhorn setzt sich für die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter ein und strebt für alle Positionen den Abbau von Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes an. Daher werden männliche Bewerber besonders ermutigt, sich zu bewerben.

Bitte bewerben Sie sich online bis zum 10.03.2024 auf der Homepage der Stadt Gifhorn unter www.stadt-gifhorn.de/karriere.

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Unser Personalteam erreichen Sie unter:
Telefon: 05371/ 88-120 / -263 / -265 /-306