Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich

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Imke Hinrichs (Inklusionsbeauftragte)
C155
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Nachteilsausgleich

Was ist ein Nachteilsausgleich?

„Als Nachteilsausgleich gilt die Anpassung der äußeren Bedingungen für das Erstellen einer Leistung als Kompensation für eine vorliegende Beeinträchtigung. Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist während der gesamten Schulzeit möglich. Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs, sein Umfang und seine Ausgestaltung sind immer als Einzelfallentscheidung zu treffen. Davon zu unterscheiden sind Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung, d.h. die Anforderung an die Leistung sowie die Bewertung der Leistung selbst.(https://bildungsportal-niedersachsen.de/inklusive-schule/rechtliche-vorgaben/erlasse-und-curriculare-vorgaben/nachteilsausgleich  17.9.2023)

 

Worum geht es bei einem Nachteilsausgleich?

Der Übergang zwischen Schule und Berufswelt, zwischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, stellt eine große Herausforderung dar. Diese ist ungleich höher, wenn körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen vorliegen. Nachteilsausgleiche sollen dazu dienen, Einschränkungen durch Beeinträchtigungen oder Behinderungen aufzuheben oder zu verringern. Sie sollen der Schülerin oder dem Schüler ermöglichen, mit ihren individuellen Leistungen in den Vergleich zu anderen zu treten.

Die Inklusionsbeauftragten der BBS I des Landkreises Gifhorn unterstützen bei Fragen zum Nachteilsausgleichs.

 

Wie wird ein Nachteil ausgeglichen?

Welche Art von Nachteil besteht und wie dieser bestmöglich ausgeglichen werden kann, wird zunächst bestimmt. Idealerweise legen uns die betroffenen Schülerinnen oder Schüler einen Nachweis von z. B. einem Arzt vor, der die Beeinträchtigung bescheinigt.

Dann besprechen alle Beteiligten über einen Lösungsvorschlag, die Beeinträchtigung auszugleichen. Mögliche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs bei sonderpädagogischem Förderbedarf können u.a. sein:

 

  • Mehr Zeit für die Bearbeitung von bestimmten Aufgaben (z. B. bei Klausuren)
  • Mehr Pausen bei der Bearbeitung von Aufgaben
  • Einsatz technischer Hilfsmittel wie spezielle Stifte, Zirkel und Lineale  
  • Computer mit Braillezeile
  • Adaption von Texten und vergrößerten Grafiken
  • Zusätzliche technische Ausstattung bei der Leistungserbringung (z. B. einen PC)
  • Andere zusätzliche Ausstattung (z. B. Lexika, Duden)
  • Räumliche Anpassungen/Veränderungen (z.B. Akustik, Licht)

 

Grenzen des Nachteilsausgleichs

Jede Schülerin bzw. jeder Schüler muss im Ergebnis die gleichen Leistungen erbringen. Es darf niemand weniger können oder leisten müssen als andere, um eine bestimmte Note oder einen Schulabschluss zu erreichen. Einzig unterschiedlich ist eine Erleichterung bei der Erbringung der Leistung, bei der der vorhandene Nachteil möglichst ausgeglichen wird. (vgl. Schulverwaltungsblatt NICHTAMTLICHER TEIL SVBl 11/2013 S. 449-452)

 

Verfahren des Nachteilsausgleichs

Wenn Sie einen Nachteilsausgleich benötigen, sollten Sie unverzüglich nach Beginn des Schuljahres bei Ihrer Klassenlehrkraft einen formlosen Antrag stellen. Dieser sollte die folgenden Aspekte beinhalten:

  • Name, Vorname
  • Klassenbezeichnung
  • gewünschter Nachteilsausgleich (konkret formuliert)
  • Begründung des Antrags
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