Zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent
Ausbildungsziele
Der erfolgreiche Besuch der zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent
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vermittelt den beruflichen Abschluss: staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/staatlich geprüfte Sozialpädagogischer Assistent
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führt zum Erweiterten Sekundarabschlusses I
und
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ermöglicht den Besuch der zweijährigen Fachschule Sozialpädagogik, wenn mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch sowie in den berufsbezogenen Lernbereichen Theorie und Praxis erreicht wurden.
Mit dem erfolgreichen Abschluss ist eine Tätigkeit als Zweitkraft u.a. in den folgenden Arbeitsfeldern möglich:
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Krippe
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Kindergarten/Kindertagesstätte
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Kinderfreizeiteinrichtungen
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Hort und Freizeiteinrichtungen
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Ganztagsschulen
Ausbildungsdauer
2 Jahre
Ausbildungsinhalte
Berufsübergreifender Lernbereich
mit den allgemeinbildenden Fächern
Klasse I Berufsbezogener Lernbereich - Theorie -
mit den Modulen
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Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle
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Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern
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Betreuung und Begleitung von Kindern
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Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung
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Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I
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Arbeit mit Familien und Bezugspersonen
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Optionale Lernangebote
Klasse II Berufsbezogener Lernbereich - Theorie -
mit den Modulen
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Entwicklung beruflicher Identität
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Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
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Pädagogische Konzepte
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Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II
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Optionale Lernangebote
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis -
mit den Modulen
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Reflexion der praktischen Ausbildung
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Durchführung der praktischen Ausbildung: in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen Die Dauer der praktischen Ausbildung beträgt 840 Zeitstunden.
Bitte anklicken: → Lernorte Praxis
Link zur Bundesagentur für Arbeit
Prüfungen
im zweiten Ausbildungsjahr
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schriftliche Prüfungen im Fach Deutsch/Kommunikation und in zwei Modulen der berufsbezogenen Lernbereiche
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eine praktische Prüfung
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ggf. mündliche Prüfungen
Abschlüsse und Berechtigungen
Mit dem Bestehen der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin, Sozialpädagogischer Assistent wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent“, zu führen. Außerdem wird der Erweiterte Realschulabschluss erworben.
Ausbildungskosten
Die BBS1 Gifhorn erhebt kein Schulgeld.
Der Schulbesuch kann unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden.
Auskünfte erteilen die Ämter für Ausbildungsförderung vor Ort.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Klasse I der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent kann aufgenommen werden, wer
- den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweist
In die Klasse II der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent kann aufgenommen werden, wer
- eine zweijährige Berufsfachschule - Sozialpädagogik - oder eine gleichwertige fachlich einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat,
- eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt
- nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mind. zweijährigen Berufsausbildung und eine berufliche Tätigkeit nachweist.
oder
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nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung eine Qualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen hat und
- mindestens drei Jahre als Tagespflegeperson im Umfang von mind. 50 % einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war.
oder
- an einer Aufbauqualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von 400 Stunden teilgenommen hat und mind. ein Jahr lang als Tagespflegeperson im Umfang von mind. 50 % einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war.
Einschulung
Eine Einschulung in die BBS1 ist möglich, wenn am Tag der Einschulung ...
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ein beglaubigtes Zeugnis der ausbildungsrelevanten Schulform,
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ein Gesundheitszeugnis mit einem ausreichenden Immunschutz
sowie
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ein Führungszeugnis nachgewiesen werden.
Zentraler Anmeldezeitraum ist der Februar eines jeden Kalenderjahres. Aber auch spätere Anmeldungen sind willkommen.
Melden Sie sich online über unser Anmelde-/Bewerbungsportal an: https://bbs1-gifhorn.anmeldung.schule/
Drucken Sie Ihre Anmeldung aus und senden Sie diese unterschrieben gemeinsam mit einem tabellarischen Lebenslauf (mit Lichtbild), dem letzten Zeugnis der ausbildungsrelevanten Schulform und ggf. Nachweisen der praktischen Tätigkeit an BBS 1, Alter Postweg 21, 38518 Gifhorn.
Ansprechpartner in der Schule
Yvonne Bünger-Ernstson
Tel: 05371/9436-123
E-mail: yvonne.buenger-ernstson@bbs1-gifhorn.de
Arbeiterkind - Kooperationspartner der BBS 1
Haus der kleinen Forscher - Kooperationsprojekt mit den BBS 1