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Beratung

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Das Bildungs- und Teilhabepaket

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5.4 - Besondere soziale Leistungen
Ribbesbütteler Weg 2, 38518 GF
05371 82-0
Das Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket

Detailansicht Dienstleistungen (gifhorn.de)


Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht Schülerinnen und Schülern  unter bestimmten Voraussetzungen das „Mitmachen“ - bei Tagesausflügen, beim Mittagessen in der Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.

Das Bildungspaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem 

  • SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld),
  • Leistungen nach § 2 AsylbLG erhalten,
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII,
  • den Kinderzuschlag nach dem BKKG oder
  • Wohngeld beziehen.

Mit dem Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket soll den Schülerinnen und Schülern eine bessere Lebens- und Entwicklungschancen eröffnet werden.

Mit dem Bildungspaket können:

  • Lernmaterialien (persönlicher Schulbedarf in Höhe von 100€ für ein Schuljahr)
  • Beförderungskosten bei Besuch einer weiterführenden Schule, bezuschusst werden (Schülerbeförderung ab der 10.Klasse / Sek. II)
  • eine qualifizierte Lernförderung wird ermöglicht, wenn Kinder und Jugendliche in der Schule nicht mehr mitkommen.
  • Tagesausflüge / mehrtägige Klassenfahrten
  • Mittagessen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben (Musik, Sport, Verein…)

Das ist ein großer Schritt zu mehr Motivation, mehr Bildung und mehr Chancen für ihre Zukunft.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (http://www.bildungspaket.bmas.de/), wie auch durch die AnsprechpartnerInnen im Landkreis Gifhorn (http://www.gifhorn.de).

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit die Anträge als Download auf www.gifhorn.de runter zu laden und auszudrucken.

 

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