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BG und FO

Gymnasium und Fachoberschule

Fachoberschule Wirtschaft - Klasse 11

Abschlussziel
Fachhochschulreife
Vorbildung
Realschulabschluss
Zeit
Vollzeit

Fachoberschule Wirtschaft - Klasse 11

Allgemeine Informationen

Die Fachoberschule Wirtschaft ermöglicht eine fachliche Schwerpunktbildung im wirtschaftlichen Bereich. Sie vermittelt durch berufsbezogene und allgemeinbildende Unterrichtsinhalte eine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Fachhochschulstudiums und einer vergleichbaren Berufsausbildung entspricht.

Die Klasse 11 der FOS richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand erworben haben.

In der Klasse 11 besteht die Ausbildung aus wöchentlich 12 Stunden Unterricht und einer praktischen Ausbildung in einem Unternehmen aus dem Berufsfeld Wirtschaft.

Das Praktikum in einem Zeitumfang von mindestens 960 Stunden ist in geeigneten Betrieben z.B. der Industrie, des Handels, des Bank- und Versicherungsgewerbes auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen abzuleisten und muss einen möglichst umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe sowie Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung vermitteln. Jede Schülerin/jeder Schüler sucht sich selbstständig einen Praktikumsbetrieb und legt am ersten Unterrichtstag den abgeschlossenen Praktikantenvertrag vor. Sollte dieser innerhalb der Probezeit aufgelöst werden, muss sich die Schülerin/der Schüler eine neue Praktikantenstelle suchen.

Eine Versetzung in Klasse 12 erfolgt, wenn die Leistungen in allen unterrichteten Lernbereichen jeweils mindestens mit der Note „ausreichend” bewertet worden sind und in den Lernbereichen zugeordneten Einzelnoten insgesamt entweder in nicht mehr als zwei Fällen die Note „mangelhaft” oder höchstens in einem Fall die Note „ungenügend” erreicht worden ist. Außerdem muss der Praktikumsbetrieb die ordnungsgemäße praktische Ausbildung bescheinigen.

Aufnahmevoraussetzungen 

In die Klasse 11 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung kann aufgenommen werden, wer

  • den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – nachweist und
  • einen Vertrag über die Ableistung eines einjährigen Praktikums in geeigneten Betrieben oder sonstigen Praktikumseinrichtungen des gewählten Schwerpunktes (parallel zum Schulbesuch) vorlegt.

Die Voraussetzungen zur Aufnahme in die Klasse 12 können auf unterschiedliche Weise erfüllt werden:

  1. Versetzung aus Klasse 11 der FOS und erfolgreicher Abschluss des Praktikums.
  2. Erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und erfolgreicher Berufsschulabschluss im gewählten Schwerpunkt.
  3. Erfolgreicher Besuch einer Berufsfachschule Wirtschaft bzw. der Einführungsphase des Beruflichen Gymnasiums Wirtschaft (Wirtschaftsgymnasium) und Nachweis der erfolgreichen Ableistung eines einjährigen Praktikums in geeigneten Betrieben des gewählten Schwerpunktes.*
  4. Nachweis des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss – und eine mindestens fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit im gewählten Schwerpunkt.
Unterrichtsinhalte und Unterrichtsorganisation 

Die schulische Ausbildung ist in der 11. Klasse in einen berufsübergreifenden und einen berufsbezogenen Lernbereich gegliedert.

Für die Verteilung der Unterrichtsstunden gilt folgende Stundentafel:

 

Wochenstunden 

Klasse 11 

Berufsübergreifender Lernbereich
mit den Fächern
Deutsch
Politik
Sport
Religion
Englisch
Mathematik

 8

Berufsbezogener Lernbereich

insgesamt

12 

 

In der Klasse 11 findet der Unterricht mit insgesamt 12 Wochenstunden Donnerstag und Freitag statt.

Das Praktikum

Für die Ableistung des Praktikums gelten die Bestimmungen der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) sowie die Ergänzenden Bestimmungen über das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS), die Sie zusammengefasst in dem Informationsblatt „Hinweise zu den Praktikumsregelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife“ des Niedersächsischen Kultusministeriums nachlesen können.

Die Bewerberinnen und Bewerber bemühen sich selbst um eine geeignete Praktikumsstelle. Dabei muss es sich um „einschlägige“ Betriebe handeln, d. h. der Praktikumsbetrieb muss in dem Schwerpunkt tätig sein, für den sich die Schülerinnen und Schüler angemeldet haben. Geeignet sind Unternehmen, die groß genug sind, damit unterschiedliche Abteilungen eines Unternehmens durchlaufen werden können und die bereits Erfahrungen mit Auszubildenden nachweisen können. Die nachfolgende Liste soll bei der Such nach geeigneten Unternehmen als Orientierung dienen. Das Praktikum kann stattfinden

 

  • in Einzelhandels- o. Großhandelsunternehmen,
  • in Industrieunternehmen,
  • im Speditionsgewerbe,
  • in Autohäusern,
  • im Banken- und Kreditgewerbe,
  • in Versicherungsunternehmen,
  • in Immobilienagenturen,
  • in Werbeagenturen,
  • in Reisebüros,
  • in der Veranstaltungsbranche,
  • im Verlagswesen,
  • o. allgemein im Dienstleistungs- o. Bürobereich

 

Das schulbegleitende Praktikum muss grundsätzlich während des gesamten Schuljahres absolviert werden und umfasst mindestens 960 Arbeitsstunden (ohne Schultage, Urlaubs- bzw. Ferienzeiten, Krankheitszeiten wesentlichen Umfangs sowie Ausfallzeiten, die von den Praktikantinnen und Praktikanten zu vertreten sind). Auch zur Erfüllung der Schulpflicht ist das ganzjährige Praktikum erforderlich.

Das Praktikum kann frühestens zum 01.08. des jeweiligen Schuljahres beginnen und muss bis zum 31.07. des folgenden Jahres beendet sein. Der späteste Beginn des Praktikums ist der erste Schultag im Schuljahr.

Im Rahmen des Praktikums sollen die Schülerinnen und Schülern sich systematisch berufspraktische Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erschließen. Das Praktikum ist daher auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen abzuleisten und muss geeignet sein, einen möglichst umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe sowie Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung zu vermitteln.

Zur systematischen Durchführung der praktischen Ausbildung ist vom Praktikumsbetrieb ein Praktikumsplan zu erstellen, der sowohl den der Ausbildung zu Grunde liegenden Ausbildungsberuf nennt als auch einen Überblick über die vorgesehenen Ausbildungsstationen bzw. Ausbildungsinhalte mit den jeweiligen Stundenanzahlen gibt. Hierfür kann der Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Ausbildungsberufes eine gute Orientierungshilfe sein. Der Praktikumsplan kann auch als Vorlage für die in der Praktikumsbescheinigung zu bestätigenden Ausbildungsinhalte dienen.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte schließen mit dem jeweiligen Betrieb einen Praktikumsvertrag ab. In diesem Vertrag werden die wesentlichen Rahmenbedingungen für das Praktikum vereinbart. Grundsätzlich kann der Vertrag – unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben – formal und inhaltlich frei gestaltet werden. Wir bieten über die Homepage unserer Schule allerdings auch einen Mustervertrag an. Bei Jugendlichen, also Schülerinnen und Schülern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes beispielsweise hinsichtlich Arbeitszeit- und Pausenregelungen, Urlaubsanspruch oder Wochenendarbeit beachtet werden.

Der Praktikumsvertrag sollte so frühzeitig wie möglich abgeschlossen werden und spätestens am ersten Schultag vorliegen, da sonst eine Aufnahme in die Klasse 11 nicht möglich ist. Der Praktikumsplan soll spätesten zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages der Schule vorgelegt werden.

Die Praktikantinnen und Praktikanten führen als Praktikumsnachweis ein wöchentliches Berichtsheft, aus dem in Kurzform die Ausbildungsinhalte und abgeleisteten Arbeitsstunden ersichtlich sind. Dieses Berichtsheft wird dem Praktikumsbetrieb und der Schule regelmäßig zur Überprüfung und Unterschrift vorgelegt. Hinweise zur richtigen Führung des werden in der Schule gegeben.

Zum 31. Januar ist der Schule eine Zwischenbescheinigung des Praktikumsbetriebs vorzulegen. Das Formular ist über unsere Homepage erhältlich.

Am Ende des Praktikums hat der Praktikumsbetrieb eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße und erfolgreiche Ableistung des Praktikums auszustellen. Auch der Vordruck dieser Praktikumsbescheinigung ist über die Homepage der Schule erhältlich.

Kosten 

Der Besuch der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung an den BBS1 Gifhorn ist grundsätzlich kostenfrei. Notwendige Schulbücher können entweder selbst gekauft oder gegen Entgelt an unserer Schule entliehen werden.

Für eine staatliche Förderung des Schulbesuches gelten die Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).

Genauere Informationen erhalten Sie bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung oder im Internet beispielsweise unter folgenden Adressen:www.bafoeg.bmbf.de und www.bafoeg-rechner.de.

Anmeldung und Aufnahme 

Zentraler Anmeldezeitraum ist der Februar eines jeden Kalenderjahres. Aber auch spätere Anmeldungen sind willkommen.

Melden Sie sich online über unser Anmelde-/Bewerbungsportal an: https://bbs1-gifhorn.anmeldung.schule/

 

Drucken Sie Ihre Anmeldung aus und senden Sie diese unterschrieben gemeinsam mit einem tabellarischen Lebenslauf (mit Lichtbild) und dem letzten Zeugnis (z.B. Halbjahreszeugnis) an BBS 1, Alter Postweg 21, 38518 Gifhorn.

 

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