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BG und FO

Gymnasium und Fachoberschule

Berufliches Gymnasium Technik

Abschlussziel
Abitur
Vorbildung
Erweiterter Sekundarabschluss I
Zeit
Vollzeit

Beschreibung der Ausbildung

Bildungsziel, Abschluss und Berechtigungen

Ziel des Unterrichts im Beruflichen Gymnasium Technik ist die allgemeine Hochschulreife sowie die berufsbezogene Schwerpunktbildung zur Einführung in einen Beruf. Die allgemeine Hochschulreife wird durch den Nachweis bestimmter Leistungen im Unterricht des 12. und 13. Schuljahrgangs und durch die Abiturprüfung erworben und berechtigt zum Studium sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann durch den Nachweis bestimmter Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase erworben werden.

Dauer und Gliederung des Bildungsganges

Das Berufliche Technik mit dem Schwerpunkt Mechatronik gliedert sich in die einjährige Einführungsphase (11. Schuljahrgang) und in die zweijährige Qualifikationsphase (12. und 13. Schuljahrgang). Die Verweildauer im Beruflichen Gymnasium beträgt bis zur Abiturprüfung in der Regel drei und höchstens vier Jahre. Zur Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung kann die Höchstzeit um ein Jahr überschritten werden. In Härtefällen, die die Schülerin oder der Schüler nicht selbst zu vertreten hat, insbesondere bei längerem Unterrichtsversäumnis wegen Krankheit, kann die Schule eine Verlängerung um ein weiteres Jahr zulassen.

Organisation des Unterrichts

In der Einführungsphase wird der Unterricht im Klassenverband in Profil-, Kern– und Ergänzungsfächern erteilt, welche zu Lernbereichsnoten zusammengefasst werden. In der Qualifikationsphase wird der Unterricht in halbjährigen Profil-, Kern– und Ergänzungsfächern im Kurssystem erteilt.

Die Klassenkonferenz entscheidet am Ende der Einführungs- phase über die Versetzung in die Qualifikationsphase. Wer nicht in die Qualifikationsphase versetzt worden ist, kann die Einführungsphase einmal wiederholen. Die Schuljahrgänge 12 und 13 bilden die Qualifikationsphase. In der Qualifikationsphase findet keine Versetzung statt.

In der Qualifikationsphase ist jedes Fach, ausgenommen Sport

  • dem sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld (A),
  • dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (B),
  • dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld (C), zugeordnet.
Was ist das Besondere an dieser Schulform?

Das Berufliche Gymnasium Technik findet in Zusammenarbeit mit den Berufsbildenden Schulen II statt. Dort erhalten Sie in den gut ausgestatteten Fachräumen Unterricht im Profilfach Technik, mit dem Schwerpunkt Mechatronik. Darüber hinaus gibt es ebenfalls einen wirtschaftlichen Schwerpunkt mit dem Prüfungsfach Betriebs- und Volkswirtschaft.

Das Profilfach Technik mit dem Schwerpunkt Mechatronik

Die meisten Geräte und Maschinen sowohl in der Industrie als auch im alltäglichen Gebrauch sind mechatronische Systeme,  d. h. sie bestehen aus mechanischen, elektronischen und informationsverarbeitenden Systemen. Denken Sie nur an Ihr Mobiltelefon, einen Industrieroboter oder einen CD-Player.

Sie werden lernen technische Sachverhalte zu analysieren, für technische Probleme Lösungen zu finden und deren Wirksamkeit zu beurteilen.

Im Profilfach „Praxis“, das mit zwei Wochenstunden pro Jahr unterrichtet wird, werden sie die in den anderen Profilfächern erworbenen Kompetenzen praktisch anwenden. Sie bearbeiten fächerübergreifende Problemstellungen.

Im ersten Jahr der Qualifikationsphase arbeiten Sie allein oder in einer Gruppe an einem mehrwöchigen Projekt mit starkem beruflichen Bezug. Die theoretischen Grundlagen erwerben Sie in einem Profilfach. Durchgeführt wird die Projektarbeit hauptsächlich im Fach Praxis.

Das Prüfungsfach Betriebs– und Volkswirtschaft (BuV)

Ziel dieses Unterrichtsfaches ist es, wirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und zu interpretieren, die sich sowohl auf einen einzelnen Betrieb als auch auf eine gesamte Volkswirtschaft beziehen.

Dazu werden in der Einführungsphase zunächst die volkswirtschaftlichen Grundlagen erarbeitet und anschließend wird der Aufbau eines Unternehmens anhand der Entwicklung eines eigenen Modellunternehmens analysiert.

In der Qualifikationsphase werden diese Kenntnisse exemplarisch – wenn möglich anhand aktueller wirtschaftlicher Ereignisse – vertieft.

Dabei geht es im Bereich Volkswirtschaftslehre schwerpunktmäßig um die Analyse wirtschaftspolitischer Maßnahmen und Zielsetzungen sowie um die Erläuterung internationaler Verflechtungen und deren Synergieeffekte.

Im Bereich BWL wird der Wertschöpfungsprozess innerhalb eines Unternehmens von der Produktidee bis zum Verkauf analysiert und dazu werden notwendige Finanzierungsprozesse und Kalkulationen durchgeführt.

Fremdsprachen am Beruflichen Gymnasium

Alle Schülerinnen und Schüler, die bis zum Ende des Schulbesuchs im Sekundarbereich I in mindestens vier aufsteigenden Schuljahren bis zum Abschluss des Bildungsganges eine zweite Fremdsprache erlernt haben, erfüllen damit ihre Belegungsverpflichtung in der zweiten Fremdsprache und müssen nur die erste Fremdsprache (Englisch) von Klasse 11 bis zum Abitur belegen. Ansonsten ist die zweite Fremdsprache (Spanisch) zu belegen.

Die freiwillige Teilnahme am Unterricht der zweiten Fremdsprache ist möglich. Damit kann Spanisch auch als Prüfungsfach gewählt werden.

Fächer und Unterrichtsstunden

Fächer und Unterrichtsstunden

Prüfungsfächer

Die Abiturprüfung bezieht sich auf eine Prüfungsfachkombination aus fünf Prüfungsfächern, wobei das erste bis vierte Prüfungsfach schriftlich und das fünfte Prüfungsfach mündlich geprüft wird.

Das erste Prüfungsfach ist durch das Profilfach Technik  (Mechatronik) vorgegeben. Neben dem Profilfach ist Betriebs- und Volkswirtschaft ein weiterer Schwerpunkt und dementsprechend prüfungsrelevant. Die Wahl der Prüfungsfächer sowie deren Festlegung als Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau erfolgt bis zum Ende der Einführungsphase.

Prüfungsfachkombinationen an den BBS 1 Gifhorn

Prüfungsfachkombinationen

1) Besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht der zweiten Fremdsprache, sind zwei Schulhalbjahresergebnisse der neu zu beginnenden Fremdsprache einzubringen. Wird Englisch als Prüfungsfach gewählt, entfällt die Option für die Einbringung der Schulhalbjahresergebnisse der Fächer Sport und Praxis aus Klasse 13.

2) Die Abiturpüfung im Fach Mathematik wird nach den Anforderungen für das Berufliche Gymnasium Wirtschaft abgelegt.

Aufnahmevoraussetzungen

In das Berufliche Gymnasium Wirtschaft können Schülerinnen und Schüler mit dem Erweiterten Sekundarabschluss I aufgenommen werden. Zudem besteht die Möglichkeit von einem allgemeinbildenden Gymnasium mit der Versetzung in die Einführungsphase und damit die 11. Klasse des Beruflichen Gymnasiums zu wechseln. In beiden Fällen schließt sich eine 3-jährige Ausbildung am Beruflichen Gymnasium an, in der ein Schuljahr wiederholt werden kann. Ein Wechsel aus der Qualifizierungsphase ist nicht möglich. Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.

Bewerbung und Anmeldung

Zentraler Anmeldezeitraum ist der Februar eines jeden Kalenderjahres. Aber auch spätere Anmeldungen sind willkommen.

Melden Sie sich online über unser Anmelde-/Bewerbungsportal an: https://bbs1-gifhorn.anmeldung.schule/

Drucken Sie Ihre Anmeldung aus und senden Sie diese unterschrieben gemeinsam mit einem tabellarischen Lebenslauf (mit Lichtbild) und dem letzten Zeugnis (z.B. Halbjahreszeugnis) an BBS 1, Alter Postweg 21, 38518 Gifhorn.

Einzureichen sind:
  • das Online ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular
  • die Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses
  • ein tabellarischer Lebenslauf

Über eine endgültige Aufnahme kann erst kurz zu Beginn der Sommerferien nach Vorlage des Zeugnisses über den Erweiterten Sekundarabschluss I oder durch den Nachweis der Versetzung in die Einführungsphase am Allgemein bildenden Gymnasium entschieden werden. Bei hohen Bewerberzahlen wird nach Durchführung eines Aufnahmeverfahrens über die Aufnahme entschieden.

Weitere Informationen erhalten Sie auch während der regelmäßig Ende Januar stattfindenden Informationsveranstaltung an den Berufsbildenden Schulen 1 bzw. den BBS II Gifhorn.

Internet

Rechts– und Verwaltungsvorschriften sowie weiterführende Informationen finden Sie im Internet auf den Seiten des Kultusministeriums (www.mk.niedersachsen.de, Unsere Schule) und den Seiten des Niedersächsischen Bildungsservers (www.nibis.de, Themen). Die Inhalte des Informations-Flyers und weitere Informationen über die Berufsbildenden Schulen 1 finden Sie auf unserer Homepage (www.bbs1-gifhorn.de).

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