FAQ
Ansprechpartner
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Regina Ruge (Schulleitung)

Raum: B033

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Heike Strauch (Stellvertretende Schulleitung)

Raum: B037

Hier beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen, die an unsere Verwaltung gerichtet werden.

... von Ausbildungsbetrieben

Die Schultage in den Ausbildungsberufen variieren evtl. geringfügig. Aktuell haben die Schülerinnen im ersten Ausbildungsjahr der folgenden Berufe diese Schultage:

  • Bäcker/-in: Mo. u. Di.
  • Bäckereifachverkäufer/-in: Mo. u. Di.
  • Bankkaufmann/-frau: Blockunterricht
  • Fachkraft im Gastgewerbe: Mo. u. Fr. oder Di. u. Fr.
  • Fachkraft Küche: Mo. u. Mi.
  • Fachleute für Restaurants- und Veranstaltungsgastronomie: Mo. u. Fr. oder Di. u. Fr.
  • Fachleute für Systemgastronom/-in: Mo. u. Fr. oder Di. u. Fr.
  • Friseur/-in: Mo. u. Do.
  • Hotelfachmann/-frau: Mo. u. Fr. oder Di. u. Fr.
  • Industriekaufmann/-frau: Mo. u. Mi.
  • Kaufmann/-frau für Büromanagement: Di u. Do. oder Mi. u. Fr.
  • Kaufmann/-frau im Einzelhandel
  • Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel: Mi. u. Do.
  • Koch/Köchin: Mo. u. Mi.
  • Landwirt/-in: Mo. und Mi.
  • Medizinische/-r Fachangestellte/-r: Mi. u. Fr.
  • Steuerfachangestellte/-r: Di. u. Fr.
  • Verkäufer/-in: Di. u. Do oder Mo. u. Do. oder Mi. u. Fr. oder Di. u. Fr.
  • Zahnmedizinischer Fachangestellte/-r: Mi. u. Fr.

In jedem Schuljahr findet am zweiten Donnerstag im Februar in der Zeit von 15:30 bis 18:30 Uhr der Eltern- und Ausbildersprechtag statt.

Der Besuch des Sprechtages kann ohne Anmeldung erfolgen.

Additiv ist eine Online-Terminbuchung über Claxss möglich - sobald die Zugangsdaten über die Schülerinnen und Schüler verteilt wurden: https://bbs1-gifhorn.claxss.net/login.

Auskünfte über beispielsweise Leistungsstand oder Abwesenheiten Ihrer Auszubildende/n erhalten Sie nur über die Klassenlehrer/innen. Sie können diese direkt über Ihre E-Mail Adresse kontaktieren, die Sie unter https://www.bbs1-gifhorn.de/ueber-uns/kollegium-e-mail-kontakte finden oder eine E-Mail an verwaltung@bbs1-gifhorn.de schicken, die dann an die Klassenlehrer/in weitergeleitet wird.

Nutzen Sie auch unseren Eltern- und Ausbildersprechtag am zweiten Donnerstag im Februar in der Zeit von 15:30 bis 18:30 Uhr.

Die Anmeldung erfolgt online. Sobald Sie einen geeigneten Bewerber als Auszubildenden einstellen, können Sie ihn/sie online unter

https://bbs1-gifhorn.anmeldung.schule/

anmelden.

Besser als die Anmeldung über den Betrieb ist, wenn Sie die Schulanmeldung in die Hände des Auszubildenden geben wird, da dann die Mailadresse des Auszubildenden hinterlegt ist und nicht die des Betriebes und viele persönliche Daten abgefragt werden.

Zu einer vollständigen Bewerbung gehört das unterschriebene Anmeldeformular, ein Lebenslauf, das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule, evtl. noch das Zeugnis mit dem höchsten erworbenen Schulabschluss und der von der zuständigen Kammer eingetragene Ausbildungsvertrag, sofern schon vorhanden. Alternativ kann die Anmeldung auch durch Ihren Auszubildenden selbständig durchgeführt werden.

Für die Klassenbildung, Stundenplanung etc. ist es für uns hilfreich, wenn Sie die Anmeldung möglichst zeitnah erledigten.

Die Anmeldedaten für die Einschulungsveranstaltungen werden dann über unsere Homepage kommuniziert.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen im Rahmen der dualen Ausbildung.

... von zukünftigen Schülern

Jede/r Schüler/in hat an den BBS 1 ein/e/en ...

  • Benutzernamen (erste 4 Buchstaben des Nachnamens, erste 4 Buchstaben des Vornamens)
  • Passwort (kommt per Brief)
  • E-Mail: Benutzername@bbs1-gifhorn.de

Genutzt werden kann dies für ...

webuntis

Webuntis informiert über Stunden-, Vertretungsplan, Stundeninhalte, Fehlzeiten, Hausaufgaben und disziplinarische Eintragungen.

https://tipo.webuntis.com/WebUntis/?school=BBS+1+Gifhorn#/basic/main

auch als App

moodle

Moodle dient als Nachrichten- und Infomationsplattform.

https://moodle.nibis.de/bbs1_gif/

auch als App

roundcube

Roundcube ist unser Webmailprogramm. Hier kann man seine schulischen Mails abrufen.

https://gif1.bbs1-gifhorn.de/mail/

Auch als App

speichern Laufwerk Z: im Schulnetz bietet Platz zum Speichern von Dateien.
claxss

Claxss dient zur Bestellung der Schülerausweise und der Vereinbarung von Sprechtagszeiten.

https://bbs1-gifhorn.claxss.net/login

Lime

LimeSurvey verwenden wir für Umfragen

https://gif1.bbs1-gifhorn.de/umfragen/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Über das Portal kann man alle Plattformen erreichen: https://www.bbs1-gifhorn.de/service/portal

Zusätzlich bieten wir folgende Informationsquellen:

BBS

Homepage

https://www.bbs1-gifhorn.de/

instagram

instagram

https://www.instagram.com/bbs1.gifhorn/?hl=de

facebook

facebook

https://www.facebook.com/pg/BBS1-Gifhorn-190991820923737/posts/?ref=pag…

 

Über webuntis: WebUntis Login Seite von BBS1 Gifhorn

Hier hat jede/r Schüler:in Zugriff auf seinen/ihren persönlichen Stunden- und Vertretungsplan.

webuntis

Nutzen Sie Ihren Benutzernamen (ersten 4 Buchstaben Ihres Nachnamens und die ersten 4 Buchstaben Ihres Vornamens) und das Passwort, dass Sie in dem Schreiben zu Beginn des Schuljahres erhalten haben.

Bei Erkrankung erwarten wir vor 7:50 Uhr Ihre Krankmeldung.


Schüler:innen können sich bei Krankheit in webuntis selbst abwesend setzen:

Krankmeldung über webuntis | BBS1 Gifhorn (bbs1-gifhorn.de)

krank

Alternativ ist eine Krankmeldung über die Homepage möglich: https://www.bbs1-gifhorn.de/service/onlinekrankmeldung

Im Krankheitsfall muss dem Klassenlehrer nach zwei Schultagen eine schriftliche Entschuldigung zugestellt werden, auch dies ist über das Onlineformular möglich. In begründeten Fällen muss eine ärztliche Bescheinigungvorgelegt werden.


Für dringende, vorhersehbare Angelegenheiten können Schüler beurlaubt werden. Eine längere Beurlaubung muss grundsätzlich von der Schulleitung genehmigt werden, Formulare werden über den Klassenlehrer eingereicht. Eine eintägige Beurlaubung kann von der Klassenlehrkraft bewilligt werden.

Das Formular finden Sie auf moodle in der Schülerhandakte (Formular). Schüler im Teilzeitbereich nehmen ihren Urlaub in den Schulferien.

Beurlaubungen die in zeitlichem Zusammenhang mit den Ferien stehen, werden in keinem Fall bewilligt.

Freiwillige Praktika können nur in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden.

Wir haben ein Sortiment an T-Shirts, Hoodies, Pullovern für Frauen und Männer zusammengestellt: https://schulkleidung.de/shop/index.php?nr=82USS448

Vielleicht auch etwas für das Abschluss- bzw. Abi-Shirt ihrer Klasse

Für dringende, vorhersehbare Angelegenheiten können Schüler beurlaubt werden.

Eine längere Beurlaubung muss grundsätzlich von der Schulleitung genehmigt werden, Formulare werden über den Klassenlehrer eingereicht. Eine eintägige Beurlaubung kann von der Klassenlehrkraft bewilligt werden.

Das Formular finden Sie auf moodle in der Schülerhandakte (Formular). Schüler im Teilzeitbereich nehmen ihren Urlaub in den Schulferien.

Beurlaubungen die in zeitlichem Zusammenhang mit den Ferien stehen, werden in keinem Fall bewilligt.

Freiwillige Praktika können nur in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden.

Schülerinnen und Schüler, die nicht merh schulpflichtig sind und kein weiteres Interesse am Besuch der BBS 1 haben können sich abmelden.

Ein entsprechendes Forumlar findet sich in der Schülerhandakte: ABMELDUNG

Rufen Sie roundcube auf: https://gif1.bbs1-gifhorn.de/mail/

Nutzen Sie Ihren Benutzernamen (ersten 4 Buchstaben Ihres Nachnamens und die ersten 4 Buchstaben Ihres Vornamens) und das Passwort, dass Sie in dem Schreiben zu Beginn des Schuljahres erhalten haben.

Sollten Sie sonderpädagogischen Ùnterstützungsbedarf haben oder Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen haben, so vermerken Sie dies bitte bereits in Ihrer Anmeldung.

Zusätzlich stellen Sie bitte schriftlich einen Antrag bei Ihrer/m Klassenlehrer/in.

Für Nachteilsausgleich bei dualen Ausbildungen für Zwischen-- und Abschlussprüfungen bedarf es den Antrag bei den Industie- und Handwerkskammern.

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkrafte_und_nichtl…

https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/7407

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können, so stellen Sie den entsprechenden Antrag, den Sie auf moodle in der Schülerhandakte (Formular) finden. Dem Antrag ist zwingend eine ärztliche Bescheinigung beizufügen.

Es gelten die Regeln, die im Leitfaden zum Distanzlernen zusammengefasst wurden: HOMESCHOOLING

Siehe auch STARTER - Abschnitt: Digitale Ethik, etc.

Wenn Sie Ihren Benutzernamen und/oder Passwort für webuntis, moodle, Roundcube, Claxss und Intranet vergessen haben, so kann Ihnen Ihr Klassen- bzw. EDV-Lehrer behilflich sein.

Der Benutzername setzt sich stets aus den ersten 4 Buchstaben Ihres Nachnamens und den ersten 4 Buchstaben Ihres Vornamens zusammen. Das Passwort erhalten Sie über einen Brief in den ersten zwei Schulwochen, Passwortänderungen kann Ihr Klassen- bzw. EDV-Lehrer vornehmen.

Moodle https://moodle.nibis.de/bbs1_gif/ hat 3 Funktionen an den BBS 1:

1. Schülerhandakte: Hier findet man Anträge, wie z.B. den für die Beantragung einer Befreiung.

2. Digitales Klassenzimmer: Dateien, Infomationen etc. von der Klasse/lehrer/in.

3. EDV-unterstütztes Lernen für Schülerinnen und Schüler mit Forder- und Förderbedarf.

Nutzen Sie Ihren Benutzernamen (ersten 4 Buchstaben Ihres Nachnamens und die ersten 4 Buchstaben Ihres Vornamens) und das Passwort, dass Sie in dem Schreiben zu Beginn des Schuljahres erhalten haben.

... von Schülern

Die Schultage in den Ausbildungsberufen variieren. Aktuell haben die Schülerinnen im ersten Ausbildungsjahr der folgenden Berufe diese Schultage:

  • Bäcker/-in: Mo. u. Di.
  • Bäckereifachverkäufer/-in: Mo. u. Di.
  • Bankkaufmann/-frau: Blockunterricht
  • Fachkraft im Gastgewerbe: Mo. u. Fr. oder Di. u. Fr.
  • Friseur/-in: Mo. u. Do.
  • Hotelfachmann/-frau: Mo. u. Fr. oder Di. u. Fr.
  • Industriekaufmann/-frau: Mo. u. Mi.
  • Kaufmann/-frau für Büromanagement: Di u. Do. oder Mi. u. Fr.
  • Kaufmann/-frau im Einzelhandel
  • Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel: Mi. u. Do.
  • Koch/Köchin: Mo. u. Di. oder Mi. u. Do.
  • Landwirt/-in: Mo. und Mi.
  • Medizinische/-r Fachangestellte/-r: Mi. u. Fr.
  • Restaurantfachmann/-frau: Mo. u. Fr. oder Di. u. Fr.
  • Steuerfachangestellte/-r: Di. u. Fr.
  • Systemgastronom/-in: Mo. u. Do.
  • Verkäufer/-in: Di. u. Do oder Mo. u. Do. oder Mi. u. Fr. oder Di. u. Fr.
  • Zahnmedizinischer Fachangestellte/-r: Mi. u. Fr.

Zeugnis verloren – was nun?

Ersatz beantragen.

Wenn tatsächlich das Original Ihres Zeugnisses verloren geht, können Sie bei uns im Sekretariat ein Ersatzzeugnis (Zweitschrift) beantragen. Die Ausstellung des Zeugnisses ist nicht umsonst, es wird eine Verwaltungsgebühr gemäß der Niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen von 50€ erhoben und dauert in der Regel ungefähr zwei Wochen. Diese sind vorab in bar im Sekretariat zu entrichten. Sollten Sie in einem anderen Bundesland wohnen, erkundigen Sie sich dann im Einzelfall nach unserer Bankverbindung.

Folgende Unterlagen werden zum Ausstellen einer Zweitschrift benötigt:

1. Formloser schriftlicher Antrag (postalisch oder per Email verwaltung@bbs1-gifhorn.de)

2. Angaben zur Person:

     * Name, Vorname (ggf. Geburtsname)

     * Geburtsdatum, Geburtsort

     * Anschrift, PLZ, Ort

     * Tel.-Nr., E-Mail

3. Welches Zeugnis:

     * Schuljahr

Um das Ersatzzeugnis ausstellen zu können, müssen Sie persönlich vorstellig werden und sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung ausweisen.

Sollten Sie persönlich verhindert sein, kann eine weitere Person, mit Ihrer erteilten Vollmacht

und einer Kopie Ihres Personalausweises, für Sie das Zeugnis abholen. Aber auch diese Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung ausweisen.

Die Ausstellung des schulischen Teils der Fachhochschulreife ist für Schüler des Beruflichen Gymnasiums frühestens nach Beendigung der Klasse 12 möglich.

Wir benötigen dafür einen formlosen schriftlichen Antrag, auch gern per Email an verwaltung@bbs1-gifhorn.de.

Sobald der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife erbracht wurde, muss nochmals ein Antrag auf Ausstellung der Fachhochschulreife gestellt werden.

Hier ist zu beachten, dass wir folgende Angaben benötigen:

  • Vollständiger Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum (ggfs. Geburtsname)
  • Aktuelle Telefonnummer (zwecks eventueller Rückfragen)
  • Eine Kopie des schulischen Teils der Fachhochschulreife
  • Nachweis des berufsbezogenen Teils:

Als Nachweis des berufsbezogenen Teils bei z.B. einer abgeschlossenen Ausbildung, reichen Sie bitte das Prüfungszeugnis der zuständigen Stelle (IHK, HWK, etc.) und das Abschlusszeugnis der Berufsschule ein.

Sollte ein Freiwilliges soziales Jahr oder ein Bundesfreiwilligendienst absolviert worden sein, benötigen wir ein einfaches Arbeitszeugnis von Ihnen.

Sobald das Zeugnis der Fachhochschulreife ausgestellt ist, kontaktieren wir Sie telefonisch. Wir empfehlen immer eine persönliche Abholung. Es ist aber auch möglich die Abholung durch einen Bevollmächtigten durchführen zu lassen.

Der klassische Anmeldezeitraum ist vom 1. bis 28. Februar. Aber auch später können Sie sich gern anmelden.

Die Bewerbung erfolgt online: https://bbs1-gifhorn.anmeldung.schule/

Zu einer vollständigen Bewerbung gehört das unterschriebene Anmeldeformular, ein Lebenslauf und das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule und evtl. noch das Zeugnis mit dem höchsten erworbenen Schulabschluss.

Die Unterrichtszeiten sind:

Aufsicht ab 7:35 bis 7:50 Uhr

1. Stunde: 07:50 – 08:35 Uhr

2. Stunde: 08:35 – 09:20 Uhr

Pause: 09:20 – 09:35 Uhr

3. Stunde: 09:35 – 10:20 Uhr

4. Stunde: 10:20 – 11:05 Uhr

Pause: 11:05 – 11:25 Uhr

5. Stunde: 11:25 – 12:10 Uhr

6. Stunde: 12:10 – 12:55 Uhr

Pause: 12:55 – 13:10 Uhr

7. Stunde: 13:10 – 13:55 Uhr

8. Stunde: 13:55 – 14:40 Uhr

Pause: 14:40 – 14:55 Uhr

9. Stunde: 14:55 – 15:40 Uhr

10. Stunde: 15:40 – 16:25 Uhr

Die Schülerinnen und Schüler sind einmal pro Woche - freitags - in einem landwirtschaftlichen, pferdewirtschaftlichen oder tierwirtschaftlichen Betrieb und müssen mindesten 8 Schulstunden (6 Zeitstunden) je Praxistag  im Betrieb arbeiten bzw. ausgebildet werden. 

Betrieb und der Schule treffen eine Vereinbarung über den Umfang der Ausbildung, die Inhalte der Ausbildung, die Dokumentation der Tätigkeiten, die Betreuung der Ausbildung und den Versicherungsschutz, hierfür bekommen die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schuljahres (Einschulung) ein Berichtsheft mit der Vereinbarung zur Vorlage im Betrieb

Die Schule bietet für den Praxistag eine Reihe von Betrieben an, die bereits langjährige Erfahrung mit dieser Ausbildung haben. Die Schülerinnen und Schüler können sich auch selbst einen geeigneten Betrieb für die Ausbildung in der Berufsfachschule suchen. Der Betrieb sollte möglichst für eine Ausbildung geeignet sein.

Cafeteria

In der Cafeteria bietet Frau Gehrmann belegte Brötchen, andere Snacks und verschiedene Getränke an. Öffnungszeiten: 07:15 bis 13:15 Uhr

Wintergarten

Klassen des Bereichs Hauswirtschaft bieten im Wintergarten in der 2. Pause (11:05 - 11:25 Uhr) an mehreren Tagen in der Woche ein frisch zubereitetes und abwechslungsreiches Mittagessen für 3,00 € (Lehrkräfte 4,00 €) an.

siehe: https://www.bbs1-gifhorn.de/speisekarte/wintergarten

Restaurant C 054

Das Restaurant R054 hat mittwochs in der Zeit von 12:45 Uhr bis 14:15 Uhr für Sie geöffnet. Zum Preis von nur 10,00 € servieren Ihnen die Schüler der einjährigen Berufsfachschule Gastronomie 3-Gang-Menüs in angenehmer Atmosphäre (wenn eine entsprechende Klasse zustande kommt).

siehe: https://www.bbs1-gifhorn.de/speisekarte/restaurant

In den Berufsschul- und Berufsfachschulklassen wird Unterricht im Fach Englisch angeboten.

Im Beruflichen Gymnasium wird neben Englisch Unterricht in Spanisch angeboten.

Bilinigualer Unterricht wird nicht angeboten.

Bewerben Sie sich im Februar für Ihren Wunschbildungsgang (Bildungsgangposter).

Sollte sich im Verlauf des zweiten Halbjahres ergeben, dass Sie den Schulabschluss nicht erreichen, so teilen Sie uns dies telefonisch unter 05371 9436-10 oder per Mail über verwaltung@bbs1-gifhorn.de mit.

Wir werden Ihre Bewerbung enstprechend anpassen.

Ein Ruhen der Schulpflicht ist gemäß § 70 Abs.1 bis 5 NSchG geregelt. Auf Antrag kann die Schulpflicht ruhen ...

  • zum Besuch eines Sprachkurses bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen
  • zur Kindererziehung nach Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfristen bei schulpflichtigen Müttern
  • zum Besuch eines besonderen außerschulischen Bildungsganges (z. B. vorzeitiger Besuch einer Hochschule bei besonderer einseitiger Begabung).

Nach dem Gesetz ruht die Pflicht zum Besuch einer berufsbildenden Schule

  • für Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten,
  • für Schulpflichtige, die nach dem Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife ableisten. 
  • ...

https://www.rlsb.de/themen/schueler/schulbesuch/schulpflicht/ruhen-der-schulpflicht

Die Bewerbungsfrist endet am 28. Februar.

Im März werden wir Ihre Bewerbungen (Anmeldebogen, Lebenslauf, Halbjahreszeugnisse, etc.) sichten. Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Im April werden wir Ihnen voraussichtlich mitteilen, ob Sie den von Ihnen gewünschten Schulplatz erhalten können. Nachfragen im Vorfeld werden wir nicht beantworten.

In den meisten Schulformen laden wir Sie noch vor den Sommerferien zu einer Informationsveranstaltung ein.

Verspätete Bewerbungen werden sukzessive bearbeitet. Der Erhalt der gewünschten Schulform kann nicht garantiert werden. Schulpflichtigen Bewerberinnen und Bewerber werden wir in jedem Fall einen Schulplatz anbieten.

Die Bewerbung für einen Schulplatz im dualen Bereich ist immer möglich, sofern Sie einen Ausbildungsplatz gefunden haben.

Wir bieten drei Berufliche Gymnasien an:

Diese Vollzeitschulformen führen in drei Jahren alle zum Abitur (Allgemeine Hochschulreife). 

Mit dem Abitur eines beruflichen Gymnasiums kann man an jeder Uni oder Fachhochschule jedes Fach studieren, es besteht kein Unterschied zu Abituren an anderen Gymnasien.

Die Besonderheit liegt darin, dass man die Unterrichtsinhalte innerhalb der drei Jahre an seinen eigenen Interessen ausrichten kann und sich damit evtl. besser auf seinen zukünftigen Studieninhalt vorbereitet.

Aufgenommen werden können Sie, wenn Sie bereits einen Erweiterten Realschulabschluss erworben haben.

Einjährige Berufsfachschulen Wirtschaft u. Verwaltung =

Ja, Schüler/innen sollten bis zum Beginn des Schuljahres eigenständig ein Praktikumsplatz gefunden haben und uns zum Schulbeginn die Bescheinigung des Praktikumsbetriebes vorlegen. Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich an Herrn Germer.


Einjährige Berufsfachschulen Agrarwirtschaft =

Ja, Schüler/innen sollten bis zum Beginn des Schuljahres eigenständig ein Praktikumsplatz gefunden haben und uns zum Schulbeginn die Bescheinigung des Praktikumsbetriebes vorlegen. Für Details gibt es eigenen FAQ-Abschnitt. Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich an Frau Hucklenbroich.


Einjährige Berufsfachschule Hauswirtschaft und Ernährung =

Nein, ein Praktikumsplatz wird im Laufe des Schuljahres gesucht. Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich an Frau Wilharm-Cottle.


Berufseinstiegsschule =

Nein, ein Praktikumsplatz wird im Laufe des Schuljahres gesucht. Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich an Frau Hucklenbroich.


Dreijährige Berufsfachschule Pflegefachmann/-frau =

Ja, Sie benötigen einen Ausbildungsbetrieb, dies ist Voraussetzung für die Ausbildung zum Pflegefachmann/-frau. Rückfragen wenden Sie sich an Frau Bünger-Ernstson.


Zweijährige Berufsfachschule Pflegeassistenz =

Nein, ein Praktikumsplatz wird im Laufe des Schuljahres gesucht. Rückfragen wenden Sie sich an Frau Bünger-Ernstson.


Fachoberschule Klasse 11 =

Ja, Sie müssen sich selbst einen Praktikumsbetrieb suchen und mit diesem einen Praktikumsvertrag abschließen, damit die Voraussetzungen zum erfolgreichen Abschluss dieses Bildungsganges erfüllt werden. Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich an Herrn Friehe.

Nach §§ 63 Abs.1 S.1, 65 Abs.1 in Verbindung mit § 64 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) besteht grundsätzlich eine 12-jährige Schulpflicht, worunter die Pflicht zum Besuch einer öffentlichen Schule zu verstehen ist.
 

Mit Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30.09. vollenden werden, dazu zählen auch Kinder, die am 01.Oktober ihren 6. Geburtstag haben.

Grundsätzlich endet die Schulpflicht 12 Jahre nach Ihrem Beginn.

D.h. i.d.R.besteht eine Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr.

Auszubildende sind ggf. darüber hinaus für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.

Grundsätzlich besuchen Schüler mindestens 9 Jahre lang Schulen im Primarbereich und im Sekundarbereich I. Anschließend besteht noch eine Schulpflicht im Sekundarbereich II durch den Besuch einer allgemein bildenden oder einer berufsbildenden Schule.


Ein Ruhen der Schulpflicht ist gemäß § 70 Abs.1 bis 5 NSchG geregelt.Auf Antrag kann die Schulpflicht ruhen ...

  • zum Besuch eines Sprachkurses bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen
  • zur Kindererziehung nach Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfristen bei schulpflichtigen Müttern
  • zum Besuch eines besonderen außerschulischen Bildungsganges (z. B. vorzeitiger Besuch einer Hochschule bei besonderer einseitiger Begabung).

Nach dem Gesetz ruht die Pflicht zum Besuch einer berufsbildenden Schule

  • für Schulpflichtige, die einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten,
  • für Schulpflichtige, die nach dem Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife ableisten. 
  • ...

https://www.rlsb.de/themen/schueler/schulbesuch/schulpflicht/ruhen-der-schulpflicht

Anfragen Rentenbescheinigungen

Sie waren bei einer Rentenberatung und haben festgestellt, dass noch Zeiten in ihrer Kontoklärung fehlen?

Sie haben die Möglichkeit, durch Kontaktaufnahme bei den Berufsbildenden Schulen sich fehlende Zeiten bestätigen zu lassen. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten in schriftlicher Form – durch Email (verwaltung@bbs1-gifhorn.de) oder postalisch (BBS 1 des Landkreises Gifhorn, Alter Postweg 21, 38518 Gifhorn)

  1. Name, Vorname, Geburtsname und Geburtsdatum
  2. Anschrift
  3. Telefon-Nummer wäre wünschenswert, für evtl. kurzfristige Rückfragen.

Sobald die Unterlagen aus dem Archiv vorliegen, wird die Bescheinigung erstellt und ausgehändigt.

Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte: 05371 9436-10

... von Eltern

Ab 7:35 Uhr stellen wir eine Aufsicht.

In den Pausen wird der Aufenthaltsbereich durch verschiedene Aufsichtspersonen betreut.

Nach 14:40 Uhr wird keine Aufsicht gestellt. Schülerinnen und Schüler verlassen sofort nach Ende Ihres Unterrichts das Schulgebäude.

Anspruch auf eine kostenfreie Busfahrkarte in den Berufsbildenden Schulen haben nur Schüler, die eine Eingangsstufe, wie z. B. die Berufseinstiegsschule oder die einjährige Berufsfachschulen für Hauptschulabsolventen besuchen. Die Busfahrkarten werden am ersten Schultag verteilt. Für die Fahrt zur Einschulungsveranstaltung gilt das Einladungsschreiben als Busfahrkarte.
 

Zeugnisse sollte man gut aufbewahren. Falls es trotzdem verloren gegangen ist, kann man im Sekretariat eine Zweitschrift beantragen. Diese kostet allerdings 50,00 €!

In jedem Fall ist ein schriftlicher Antrag auf eine Zweitschrift notwendig, der folgende Angaben enthalten muss:

  • Name, Vorname ggfs. Geburtsname
  • Besuchter Bildungsgang und um welches Zeugnis es sich handelt
  • Zeitraum in dem der Bildungsgang besucht wurde
  • Aktuelle Telefonnummer und Adresse für evtl. Rückfragen

Schulbescheinigungen erhalten Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn nach Antrag im Sekretariat. Schreiben Sie eine Mail an verwaltung@bbs1-gifhorn.de oder bitten Sie Ihre Tochter bzw. Ihren Sohn das Formular in der Schülerhandakte auf moodle (Formular) zu nutzen.

Die Schulbescheinigung werden dann über die/den Klassenlehrer/in Ihrer Tochter bzw. Ihres Sohnes ausgehändigt.

Schulbescheinigungen können nicht vor Beginn des Schuljahres ausgestellt werden.

Bisher konnten Vollzeitschüler/innen des Sekundarbereichs II unter bestimmten Voraussetzungen eine vergünstigte Sammelschülerzeitkarte beim Landkreis Gifhorn erwerben.

Ab dem Schuljahr 2020 – 2021 gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Alternativ bietet der Verkehrsverbund Region Braunschweig ab dem 01.08.2020 ein 30,- € Schülermonatsticket an.

Grundsätzlich gibt der Verkehrsverbund folgenden Hinweis: Das Ticket kann als monatliche Fahrkarte für 30 Euro gekauft oder für ein ganzes Jahr für 360 Euro abonniert werden. Erhältlich ist die Schüler-Monatskarte ab Juli bei den Busfahrern, an den Fahrscheinautomaten an den Bahnhöfen und in den Straßenbahnen sowie bei allen bekannten Vorverkaufsstellen für den ÖPNV. Voraussetzung dafür ist ein Schüler- bzw. Studentenausweis mit Lichtbild. Liegt dieser nicht vor, lässt sich beim Verkehrsunternehmen eine VRB-Kundenkarte ausstellen.

https://www.gifhorn.de/leben-und-lernen/bildung-und-schulen/schuelerbefoerderung/?L=0&no_cache=1

Etwa 8 Wochen nach Beginn des Schuljahres wählen alle Klassen, in denen mehr als 25% der Schülerinnen und Schüler minderjährig sind eine Elternvertretung. 

Eine Einladung zu diesen Wahlen, wird über die Schülerinnen und Schüler verteilt.

An die Wahl der Vertreter der Klassen schließt sich direkt die Wahl der gesamtschulischen Vertreter an.

Kontakt zu den klassenspezifischen Vertreter erhalten Sie über die Klassenlehrer https://www.bbs1-gifhorn.de/ueber-uns/kollegium-e-mail-kontakte 

Kontakt zu den gesamtschulischen Vertreter kann das Sekretariat herstellen https://www.bbs1-gifhorn.de/ueber-uns/oeffnungszeiten.

Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten können sich direkt an die VLG Gifhorn wenden.

Online gibt es ein Beschwerdeformular, welches man ausfüllen und direkt verschicken kann.

An den BBS 1 wird kein Schulgeld erhoben.

Kosten entstehen evtl. durch Berufsbekleidung und Verbrauchsmaterialien; z. B. beim Kochen in den Bereichen Hauswirtschaft, Pflege und Ernährung.

Alle Schülerinnen und Schüler, die bei uns einen Bildungsgang beginnen zahlen zudem eine Unkostenpauschale,

  • in der Teilzeit 10,50 € und
  • in der Vollzeit 16,50 € zahlen.

Im Gegenzug erhalten die Schülerinnen und Schüler....

  • die Vervielfältigungen des aktuellen Schuljahres
  • einen „Einschulungsordner“
  • den „Starter“ des aktuellen Jahres
  • den Schülerausweis
  • am Ende des Bildungsganges eine Zeugnismappe

Alle Schülerinnen und Schüler, die bereits das zweite oder dritte Jahr bei uns sind, zahlen 

  • in der Teilzeit 6,00 € und
  • in der Vollzeit 12,00 €

Im Gegenzug erhalten die Schülerinnen und Schüler

  • die Vervielfältigungen des aktuellen Schuljahres und ggf. eine Zeugnismappe.

Alle anderen interessierten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können einen Ordner für 2,50 € und eine Mappe für 0,50 € erwerben.

Zwei beglaubigte Zeugniskopien sind kostenfrei, für jede weitere ist 2,00 € zu entrichten.

Schulnetz moodle CLAXSS RoundCube WebUntis